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Baurichtlinien
für Nachreinigungssysteme
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Filtergräben
Filtergräben müssen eine Länge von mindestens 6 m je Einwohner
haben. Die Länge eines Sickerstranges soll 30 m nicht überschreiten.
Der Graben muß eine Sohlenbreite von mindestens 0,5 m haben und mindestens
1,25 m tief sein. Das anstehende Erdreich soll wenig wasserdurchlässig
oder unterhalb des Filtergrabens künstlich abgedichtet sein, damit
ein Eindringen des Abwassers in den Untergrund weitgehend vermeiden wird.
Auf die abgeglichene Sohle sind Rohrleitungen mit Rohren gemäß
der Untergrundverrieselung zu verlegen. Darauf ist der Graben mit einer
Filterschicht aus Feinkies (2-8 mm) 0,6 m hoch aufzufüllen. Auf dieser
Filterschicht wird die Zulaufleitung verlegt, bestehend aus Rohren gemäß
Untergrundverrieselung.
Bei Rohrrohren sind die stumpfen Stöße oben abzudecken.
Der Abstand der Sickerstränge untereinander soll mindestens 1 m betragen.
Bei Zusammenrücken der Rohrstränge auf diesen Mindestabstand ergibt
sich ein Filterbeet.
Die oben und unterliegenden Leitungen sind getrennt zu lüften. Die
unten liegenden Leitungen sind nur über den Auslauf zu lüften.
Im übrigen gilt bzgl. Der Lüftung sinngemäß der Abschnitt
Unter-grundverrieselung.
Sickerschächte
Sickerschächte dürfen im Bereich der sickerfähigen Schicht
durchlässige Wände haben. Eine befestigte Schachtsohle ist nicht
erforderlich. Die lichte Weite muß mindestens 1 m betragen. Die
aus hydraulischer Sicht erforderliche nutzbare Sickerfläche, d.h.
die in der sickerfähigen Schicht liegenden durchlässigen Flächen
der Wände und der Sohle der Aushubgrube, richtet sich nach der Aufnahmefähigkeit
des Bodens (Bodenart, Durchlässigkeit) und dem Druck, der durch die
Wassersäule im Sickerschacht ausgeübt wird. Sie ist aufgrund
örtlicher Gegebenheiten und Erfahrungen zu ermitteln. Wenn örtliche
Erfahrungen fehlen, ist je Einwohnerwert mindestens 1 m² Sickerfläche
anzusetzen.
Der Sickerschacht
ist im unteren Teil mit Feinkies aufzufüllen. Die oberste Schicht
muß aus Sand bestehen, mindestens 0,5 m hoch und gegen Ausspülen,
z. B. durch eine Prallplatte, gesichert sein.
Um eine größere Sickerfläche bei weniger aufnahmefähigem
Untergrund zu gewinnen, kann eine größere Grube ausgehoben
werden, als aus bautechnischem Grund notwendig wäre. Der den Schacht
umgebende Raum im Bereich der gelochten Wände wird ebenfalls mit
Feinkies aufgefüllt. Diese Lösung zur Vergrößerung
der Sickerfläche ist aus Gründen des Grundwasserschutzes günstiger
zu bewerten, als eine Tieferlegung der Schachtsohle. Der Abstand zwischen
der Oberkante der Filterschicht und dem höchsten Grundwasserstand
soll mindestens 1,5 m betragen. Das Grundwasser schützende Bodendeckschichten
dürfen nicht durchstoßen werden.
Der Absturz zwischen Zulauf und Filterschicht soll mindestens 20 cm betragen
(Sicherheit gegen Rückstau).
Wartung (Der
Abschluß eines Wartungsvertrages wird empfohlen)
Filtergräben
Alle Anlagenteile sind regelmäßig - mindestens 2 x pro Jahr
- zu überprüfen. Dabei ist besonders auf die einwandfreie Funktionsfähigkeit
der Lüftungs- und Ablaufleitungen sowie ggf. der stoßweisen
Beschickung zu achten. Die Sickerstränge dürfen keinen längeren
Aufstau aufweisen. Kann die Sickerleistung nicht wiederhergestellt werden,
ist für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
Sickerschacht
Sickerschächte sind regelmäßig - mindestens 2 x pro Jahr
- auf ihre Betriebsfähigkeit zu überprüfen.
Wird ein ständiger Überstau festgestellt, ist durch Austausch
eines Teils oder der gesamten Sandschicht die Durchlässigkeit wiederherzustellen.
Kann die Sickerleistung nicht wiederhergestellt werden, ist für gleichwertigen
Ersatz zu sorgen.
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