Baurichtlinien für Nachreinigungssysteme

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  Filtergräben
Filtergräben müssen eine Länge von mindestens 6 m je Einwohner haben. Die Länge eines Sickerstranges soll 30 m nicht überschreiten. Der Graben muß eine Sohlenbreite von mindestens 0,5 m haben und mindestens 1,25 m tief sein. Das anstehende Erdreich soll wenig wasserdurchlässig oder unterhalb des Filtergrabens künstlich abgedichtet sein, damit ein Eindringen des Abwassers in den Untergrund weitgehend vermeiden wird.
Auf die abgeglichene Sohle sind Rohrleitungen mit Rohren gemäß der Untergrundverrieselung zu verlegen. Darauf ist der Graben mit einer Filterschicht aus Feinkies (2-8 mm) 0,6 m hoch aufzufüllen. Auf dieser Filterschicht wird die Zulaufleitung verlegt, bestehend aus Rohren gemäß Untergrundverrieselung.
Bei Rohrrohren sind die stumpfen Stöße oben abzudecken.
Der Abstand der Sickerstränge untereinander soll mindestens 1 m betragen. Bei Zusammenrücken der Rohrstränge auf diesen Mindestabstand ergibt sich ein Filterbeet.
Die oben und unterliegenden Leitungen sind getrennt zu lüften. Die unten liegenden Leitungen sind nur über den Auslauf zu lüften. Im übrigen gilt bzgl. Der Lüftung sinngemäß der Abschnitt Unter-grundverrieselung.

Sickerschächte
Sickerschächte dürfen im Bereich der sickerfähigen Schicht durchlässige Wände haben. Eine befestigte Schachtsohle ist nicht erforderlich. Die lichte Weite muß mindestens 1 m betragen. Die aus hydraulischer Sicht erforderliche nutzbare Sickerfläche, d.h. die in der sickerfähigen Schicht liegenden durchlässigen Flächen der Wände und der Sohle der Aushubgrube, richtet sich nach der Aufnahmefähigkeit des Bodens (Bodenart, Durchlässigkeit) und dem Druck, der durch die Wassersäule im Sickerschacht ausgeübt wird. Sie ist aufgrund örtlicher Gegebenheiten und Erfahrungen zu ermitteln. Wenn örtliche Erfahrungen fehlen, ist je Einwohnerwert mindestens 1 m² Sickerfläche anzusetzen.

Der Sickerschacht ist im unteren Teil mit Feinkies aufzufüllen. Die oberste Schicht muß aus Sand bestehen, mindestens 0,5 m hoch und gegen Ausspülen, z. B. durch eine Prallplatte, gesichert sein.
Um eine größere Sickerfläche bei weniger aufnahmefähigem Untergrund zu gewinnen, kann eine größere Grube ausgehoben werden, als aus bautechnischem Grund notwendig wäre. Der den Schacht umgebende Raum im Bereich der gelochten Wände wird ebenfalls mit Feinkies aufgefüllt. Diese Lösung zur Vergrößerung der Sickerfläche ist aus Gründen des Grundwasserschutzes günstiger zu bewerten, als eine Tieferlegung der Schachtsohle. Der Abstand zwischen der Oberkante der Filterschicht und dem höchsten Grundwasserstand soll mindestens 1,5 m betragen. Das Grundwasser schützende Bodendeckschichten dürfen nicht durchstoßen werden.
Der Absturz zwischen Zulauf und Filterschicht soll mindestens 20 cm betragen (Sicherheit gegen Rückstau).

Wartung (Der Abschluß eines Wartungsvertrages wird empfohlen)

Filtergräben
Alle Anlagenteile sind regelmäßig - mindestens 2 x pro Jahr - zu überprüfen. Dabei ist besonders auf die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Lüftungs- und Ablaufleitungen sowie ggf. der stoßweisen Beschickung zu achten. Die Sickerstränge dürfen keinen längeren Aufstau aufweisen. Kann die Sickerleistung nicht wiederhergestellt werden, ist für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

Sickerschacht
Sickerschächte sind regelmäßig - mindestens 2 x pro Jahr - auf ihre Betriebsfähigkeit zu überprüfen.
Wird ein ständiger Überstau festgestellt, ist durch Austausch eines Teils oder der gesamten Sandschicht die Durchlässigkeit wiederherzustellen. Kann die Sickerleistung nicht wiederhergestellt werden, ist für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.