Baubeschreibung

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Beschreibung der Anlage

Die Anlage entspricht der DIN EN 12566 Teil 3 und DIN 4261, Teil 1.
In die Anlage wird häusliches Schmutzwasser im Sinne der DIN EN 12566 Teil 3 und DIN 4261, Teil 1 eingeleitet. Die Anlage wird für Wohngebäude nach der Anzahl der dort voraussichtlich wohnenden Einwohner bemessen. Je Wohneinheit mit einer Wohnfläche über 50 m² ist mit mindestens 4 Einwohnern und je Wohneinheit mit einer Wohnfläche bis 50 m² mit mindestens 2 Einwohnern zu rechnen.
Mehrkammer-Ausfaulgruben für die anaerobe biologische Behandlung müssen je Einwohner ein Nutzvolumen von 1500 l, mindestens jedoch ein Gesamtnutzvolumen von 6000 l aufweisen. Sie müssen mindestens als Dreikammergruben ausgebildet sein.
Die erste Kammer enthält die Hälfte des gesamten Nutzinhaltes, die zweite und dritte Kammer je ein Viertel davon.
Das Abwasser wird der ersten Kammer mit einem Absturz (100 mm) zugeführt. Es durchfließt die einzelnen Kammern, die durch Durchflußöffnungen in den Trennwänden verbunden sind. Die Unterkanten dieser Öffnungen liegen oberhalb der halben Wassertiefe; die Oberkanten mindestens 300 mm unterhalb des Wasserspiegels. Durch diese Anordnung wir ein Übertritt von Boden- und Schwimmschlamm verhindert.
In der dritten Kammer verhindert eine Tauchwand das Abtreiben von Schwimmschlamm.

Die Anlage besteht aus Betonringen mit Trennwand. Das Bodenteil wird in einem Stück gefertigt und ist daher absolut dicht. Im oberen Ring sind Öffnungen für Zu- und Ablauf vorgesehen (KG-Rohr, DN 150). Das Zulaufrohr wird eingemörtelt. Das Ablaufrohr wird mit einem Rollring eingebunden. Hierdurch ist eine elastische und dichte Verbindung sichergestellt. Als Abdeckung ist ein Konus vorgesehen - die Lieferung einer flachen Abdeckung ist jedoch ebenfalls möglich.

Werkstoff

Sämtliche Bauteile sind aus Stahlbeton C35/45 nach DIN EN 206 und DIN 1045 hergestellt, wasserdicht nach DIN 4261 und 4048. Die Qualitätsüberwachung wird durch regelmäßige Eigenkontrolle sichergestellt und fremdüberwacht durch den Verband Güteschutz Beton- und Fertigteilwerke Nord e.V.. Alle Betonteile sind durch statischen Nachweis auf Tragfähigkeit und Auftriebssicherheit geprüft. Bei Einbau und Wahl der Einbaustelle sind die zu erwartende Verkehrslast und die damit verbundene Wahl der Abdeckung zu beachten.

Betrieb und Wartung einer ROHNE-Mehrkammergrube

1.
• Betrieb und Wartung der Anlage sind so einzurichten, dass alle Anlagenteile, die der regelmäßigen Wartung bedürfen, jederzeit sicher zugänglich sind
• Belästigungen und Gefährdungen der Umwelt nicht zu besorgen sind, was besonders für die Entnahme, den Abtransport und die Unterbringung von Schlamm und Schwimmschlamm aus Mehrkammergruben gilt
• die Mehrkammergruben in ihrem Bestand und ihrer bestimmungsgemäßen Funktion nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden
• keine nachhaltig belästigenden Gerüche auftreten.

2.
Bei der Wartung ist besonders auf Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit zu achten. Verstopfungen, Ablagerungen, undichte Stellen und bauliche Schäden an der Anlage und ihren Teilen müssen unverzüglich beseitigt werden.

3.
Der Eigentümer hat eine geeignete Person (Betreiber) mit der Durchführung des Betriebes der Anlage zu betrauen.

4.
Mehrkammer-Absetzgruben sind nach Bedarf, i.d.R. mindestens jedoch einmal jährlich, zu entleeren. Mehrkammer-Ausfaulgruben sind nach Bedarf, i.d.R. mindestens jedoch in zweijährigem Abstand zu entschlammen.
Beim Räumvorgang sind zunächst die Schwimmschlammdecken aller Kammern zu entfernen. Bei der anschließenden Schlammentnahme soll in allen Kammern ein vermischter Restschlamm von etwa 30 cm Höhe als Impfschlamm verbleiben.
Der Ablauf einer nicht rechtzeitig entschlammten Mehrkammergrube kann so stark mit Feststoffen belastet sein, dass sich Filter- und Sickereinrichtungen zusetzen können und erneuert werden müssen.
Zulauf, Übertrittstellen, Ablauf und Lüftung sind von Schwimmschlamm freizuhalten.

5.
In Mehrkammergruben ist mit der Bildung schädlicher Gase zu rechnen. Muss in die Anlage eingestiegen werden, beispielsweise zu Reparaturzwecken, ist besondere Vorsicht geboten. Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.

6.
Maßgeblich für Betrieb und Wartung ist die DIN 4261, Teil 3.