Baubeschreibung
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Beschreibung der Anlage
Die Anlage entspricht der DIN EN 12566 Teil 3 und DIN 4261, Teil 1.
In die Anlage wird häusliches Schmutzwasser im Sinne der DIN EN 12566 Teil 3 und DIN 4261,
Teil 1 eingeleitet. Die Anlage wird für Wohngebäude nach der
Anzahl der dort voraussichtlich wohnenden Einwohner bemessen. Je Wohneinheit
mit einer Wohnfläche über 50 m² ist mit mindestens 4 Einwohnern
und je Wohneinheit mit einer Wohnfläche bis 50 m² mit mindestens
2 Einwohnern zu rechnen.
Mehrkammer-Ausfaulgruben für die anaerobe biologische Behandlung
müssen je Einwohner ein Nutzvolumen von 1500 l, mindestens jedoch
ein Gesamtnutzvolumen von 6000 l aufweisen. Sie müssen mindestens
als Dreikammergruben ausgebildet sein.
Die erste Kammer enthält die Hälfte des gesamten Nutzinhaltes,
die zweite und dritte Kammer je ein Viertel davon.
Das Abwasser wird der ersten Kammer mit einem Absturz (100 mm) zugeführt.
Es durchfließt die einzelnen Kammern, die durch Durchflußöffnungen
in den Trennwänden verbunden sind. Die Unterkanten dieser Öffnungen
liegen oberhalb der halben Wassertiefe; die Oberkanten mindestens 300
mm unterhalb des Wasserspiegels. Durch diese Anordnung wir ein Übertritt
von Boden- und Schwimmschlamm verhindert.
In der dritten Kammer verhindert eine Tauchwand das Abtreiben von Schwimmschlamm.
Die Anlage besteht aus Betonringen mit Trennwand. Das Bodenteil wird
in einem Stück gefertigt und ist daher absolut dicht. Im oberen Ring
sind Öffnungen für Zu- und Ablauf vorgesehen (KG-Rohr, DN 150).
Das Zulaufrohr wird eingemörtelt. Das Ablaufrohr wird mit einem Rollring
eingebunden. Hierdurch ist eine elastische und dichte Verbindung sichergestellt.
Als Abdeckung ist ein Konus vorgesehen - die Lieferung einer flachen Abdeckung
ist jedoch ebenfalls möglich.
Werkstoff
Sämtliche Bauteile sind aus Stahlbeton C35/45 nach DIN EN 206 und DIN 1045 hergestellt, wasserdicht nach DIN 4261 und 4048. Die Qualitätsüberwachung
wird durch regelmäßige Eigenkontrolle sichergestellt und fremdüberwacht durch den Verband Güteschutz Beton- und Fertigteilwerke Nord e.V.. Alle Betonteile sind durch statischen Nachweis
auf Tragfähigkeit und Auftriebssicherheit geprüft. Bei Einbau
und Wahl der Einbaustelle sind die zu erwartende Verkehrslast und die
damit verbundene Wahl der Abdeckung zu beachten.
Betrieb und Wartung einer ROHNE-Mehrkammergrube
1.
Betrieb und Wartung der Anlage sind so einzurichten, dass alle
Anlagenteile, die der regelmäßigen Wartung bedürfen, jederzeit
sicher zugänglich sind
Belästigungen und Gefährdungen der Umwelt nicht zu besorgen
sind, was besonders für die Entnahme, den Abtransport und die Unterbringung
von Schlamm und Schwimmschlamm aus Mehrkammergruben gilt
die Mehrkammergruben in ihrem Bestand und ihrer bestimmungsgemäßen
Funktion nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden
keine nachhaltig belästigenden Gerüche auftreten.
2.
Bei der Wartung ist besonders auf Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit
zu achten. Verstopfungen, Ablagerungen, undichte Stellen und bauliche
Schäden an der Anlage und ihren Teilen müssen unverzüglich
beseitigt werden.
3.
Der Eigentümer hat eine geeignete Person (Betreiber) mit der Durchführung
des Betriebes der Anlage zu betrauen.
4.
Mehrkammer-Absetzgruben sind nach Bedarf, i.d.R. mindestens jedoch einmal
jährlich, zu entleeren. Mehrkammer-Ausfaulgruben sind nach Bedarf,
i.d.R. mindestens jedoch in zweijährigem Abstand zu entschlammen.
Beim Räumvorgang sind zunächst die Schwimmschlammdecken aller
Kammern zu entfernen. Bei der anschließenden Schlammentnahme soll
in allen Kammern ein vermischter Restschlamm von etwa 30 cm Höhe
als Impfschlamm verbleiben.
Der Ablauf einer nicht rechtzeitig entschlammten Mehrkammergrube kann
so stark mit Feststoffen belastet sein, dass sich Filter- und Sickereinrichtungen
zusetzen können und erneuert werden müssen.
Zulauf, Übertrittstellen, Ablauf und Lüftung sind von Schwimmschlamm
freizuhalten.
5.
In Mehrkammergruben ist mit der Bildung schädlicher Gase zu rechnen.
Muss in die Anlage eingestiegen werden, beispielsweise zu Reparaturzwecken,
ist besondere Vorsicht geboten. Die Unfallverhütungsvorschriften
sind zu beachten.
6.
Maßgeblich für Betrieb und Wartung ist die DIN 4261, Teil 3.
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